Ein Anwalt muss nicht teuer sein
Für eine Erstberatung vereinbaren wir einen Festpreis, der zu 100 % auf meine Folgetätigkeit in dieser Sache angerechnet wird. Jede weiterführende und weitere Gebühren auslösende Tätigkeit sprechen wir selbstverständlich vorher ab. Sie haben die optimale Kostenkontrolle.
Die Höhe der Gebühren für den Anwalt ist gesetzlich geregelt im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz RVG und orientiert sich z.B. im Zivilrecht an der Höhe des Streitwertes.
Für rechtsschutzversicherte Mandanten übernehme ich gern den Schriftverkehr zur Klärung der Kostenübernahme.
Beratungs- und Prozesskostenhilfe
Verfügen Sie nur über ein geringfügiges Einkommen, können Ihnen durch Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe die Kosten für den Anwalt und später beim Gericht gewährt werden. Wir können bei der telefonischen Terminsvereinbarung direkt besprechen, ob Sie beratungshilfeberechtigt sind und welche Unterlagen Sie für den Berechtigungsschein benötigen.
Die Leistungen der Beratungshilfe bzw. Prozesskostenhilfe reichen von der einfachen Beratung im Rahmen eines anwaltlichen Gespräches über die Klärung mit der gegnerischen Seite bis zur Vertretung im Gerichtsprozess.
Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe können Sie im Verwaltungsrecht [z.B. Polizeirecht, Versammlungsrecht, Wohngeld, Bausachen, Abgaben- und Gebührenrecht, Schul- und Hochschulrecht, Gewerberecht, Enteignungen, Wehrpflicht- und Zivildienstrecht], Zivilrecht [z.B. Mietrecht, Schadensersatzansprüche, Kaufrecht, Mietsachen, bei Verkehrsunfällen, nachbarliche Streitigkeiten, Scheidungs- und Unterhaltssachen, sonstige Familiensachen, Erbstreitigkeiten, Versicherungsrecht], Sozialrecht [z.B. in Renten- und Versorgungsangelegenheiten, Hartz IV, BAföG und BAB, Zuschüsse nach SGB], Arbeitsrecht [z.B. bei Kündigung des Arbeitsverhältnisses, Zeugnisse, Auflösungsverträge u.a.] und Verfassungsrecht [z.B. Grundrechtsverletzungen] erhalten.
Im Strafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht kann Beratungshilfe nur für eine anwaltliche Beratung gewährt werden. Die Kosten einer Strafverteidigung müssen Sie in der Regel selbst tragen. In schweren Fällen kann aber auch Pflichtverteidigung gewährt werden. Dies beantrage ich gern für Sie. Im Falle eines Freispruchs werden Ihnen die notwendigen Kosten der Verteidigung aus der Staatskasse ersetzt.
Sind Sie Opfer einer Straftat geworden und benötigen Unterstützung bei der Anzeige und deren Durchsetzung, können Sie wegen der Kosten ebenfalls Beratungs- oder Prozesskostenhilfe bekommen oder sich an die Stiftung Opferhilfe Göttingen [Opferhilfebüro im Landgericht, Frau Herlyn] wenden.
Auch Ausländerinnen und Ausländer haben Anspruch auf Beratungshilfe. Zu beachten ist, dass Sie nur in solchen Angelegenheiten Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe erhalten, bei denen die Beratung oder Vertretung durch eine Anwältin oder einen Anwalt tatsächlich notwendig erscheint und nicht mutwillig ist. Dies jedoch nur, wenn Ihre Rechtsverfolgung auch Aussicht auf Erfolg hat.
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